Häufig gestellte Fragen

Für PatientInnen

Das stimmt nicht! In den Medien wird zwar häufig behauptet, es gebe keine Studien zur Wirksamkeit der Homöopathie bzw. die Homöopathie wirke nicht über den Placebo-Effekt hinaus, diese Aussagen sind wissenschaftlich aber nicht korrekt.

Beispielsweise widerlegt ein Gutachten des Freiburger Instituts für angewandte Erkenntnistheorie und medizinische Methodologie (IFAEMM) den Vorwurf, die Homöopathie sei reine „Placebo-Medizin“ >>

Auch der Forschungsbericht des NHMRC, des australischen National Health and Medical Research Council, findet „vielversprechende Belege für die Wirksamkeit von Homöopathie“ bei Fibromyalgie, Mittelohrentzündung, postoperativem Darmverschluss, Atemwegsinfektionen und Nebenwirkungen von Krebstherapien (mehr Informationen zum „Australischen Report“ >>).

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Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind keine Impfgegner. Homöopathisch tätige Ärzt*innen haben dieselbe akademische und praktische Ausbildung durchlaufen wie alle unsere Kolleg*innen. Im Rahmen der Weiterbildung zum ÖÄK-Diplom Homöopathie ist das Thema Impfen kein Teil des Curriculums. Die Haltung des einzelnen Arztes/der einzelnen Ärztin bezüglich Impfungen ist somit unabhängig von seiner/ihrer homöopathischen Ausbildung. Dem in manchen Medien verbreiteten Vorurteil, dass homöopathische ÄrztInnen grundsätzlich Impfgegner sind, möchten wir hier dezidiert entgegen treten. Zum Kernbestand ärztlichen Handelns gehört auch die Präventivmedizin. Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen, um Infektionskrankheiten möglichst zu verhindern. Das gilt prinzipiell auch in Pandemie-Zeiten. Im Rahmen unserer besonderen Qualifikation sehen wir Krankheiten, Therapien und Impfungen im individuellen Kontext des Patienten. Darauf basierende individuelle Impfberatung versetzt Menschen in die Lage, ihre Impfentscheidung souverän, verantwortlich und faktenbasiert selbst zu treffen.

Die Aufklärung über Impfungen muss umfassend, sachlich und ergebnisoffen auf Basis objektiver Informationen erfolgen. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind sich der besonderen Anforderungen an Qualität und Umfang einer verantwortungsvollen Aufklärung über Ziele und Risiken einer Impfung bewusst. Impfungen sind – juristisch betrachtet – Eingriffe in die körperliche Integrität, die nur dann straffrei sind, wenn Patient*innen bzw. bei Kindern deren Eltern nach umfassender Aufklärung eingewilligt haben. Dem hohen Wert der Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit ist jede öffentliche Empfehlung untergeordnet.

Impfempfehlungen, wie sie im jährlichen Impfplan des Nationalen Impfgremiums herausgegeben werden, sind Leitlinien, die entsprechend individueller Besonderheiten (Konstitution, Vorerkrankungen, bestehende Krankheiten) im Einzelfall angepasst werden müssen. Nur so lassen sich gesellschaftliche Erfordernisse (Verhinderung von Ansteckungen durch hohe Impfraten) und Persönlichkeitsrechte (Erhalt der eigenen Gesundheit) miteinander vereinbaren.

Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen von Impfungen oder nachfolgende gesundheitliche Beeinträchtigungen (AEFI, „adverse events following immunization“) müssen in jedem Fall vorurteilsfrei dokumentiert, an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet und wissenschaftlich nachverfolgt werden.

Es gibt keine „homöopathischen Impfungen! Homöopathische Arzneien können keine nachweisbare Immunität hervorrufen. Anderslautende Aussagen oder Empfehlungen lehnen wir strikt ab. Homöopathisch tätige Ärzt*innen tragen in Fällen von Epidemien oder einer Pandemie allgemeine öffentliche Schutzmaßnahmen mit. Zusätzlich können homöopathische Arzneien unter Berücksichtigung konstitutioneller Aspekte und aktueller Symptome zur Stärkung des Immunsystems beitragen und so den individuellen Krankheitsverlauf günstig beeinflussen.

Die ÖGHM und ihre ärztlichen Mitglieder bekennen sich zu einer Integrativen Medizin, die konventionelle Diagnose- und Behandlungsstrategien ebenso berücksichtigt wie komplementäre Therapieansätze. Im Zentrum der Bemühungen steht bei immer die Gesundheit und Therapiesicherheit der Patient*innen. Das betrifft vorbeugende und heilende Ansätze in gleicher Weise. Die Kooperationmit ärztlichen Kolleg*innen  und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe ist für homöopathisch tätige Ärzt*innen selbstverständliche Praxis. In Zeiten der Pandemie oder anderer großer gesundheitspolitischer Herausforderungen besteht diese Bereitschaft zur Kooperation selbstverständlich auch im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens, sofern gute Gründe und politische Legitimation bestehen. Wir sind uns unserer ärztlichen Verantwortung bewusst und stellen unsere spezielle Qualifikation selbstbewusst in den Dienst unserer Patient*innen und der Gesellschaft.

Schon Samuel Hahnemann, der Begründer der Homöopathie, stand der zu seiner Zeit entdeckten Pockenimpfung positiv gegenüber. Homöopathie und Impfungen schließen sich also keinesfalls aus.

Die ärztliche Homöopathie versteht sich in erster Linie als integrative Medizin. ÄrztInnen mit einem ÖÄK-Diplom für Homöopathie stellen konventionelle Medizin und Homöopathie nicht in einen Widerspruch, sondern praktizieren zum Wohl der Patienten ein Miteinander der Methoden.

In Österreich gibt es weit über 500 Ärztinnen und Ärzte, die eine qualifizierte Homöopathieausbildung haben und in ihrer Praxis konventionelle Medizin (Schulmedizin) und Homöopathie ausüben.

Die Homöopathie wird damit in Österreich von erfahrenen SchulmedizinerInnen angeboten, die zuerst eine Diagnose erstellen und dann entscheiden, welche Therapieform für den/die PatientIn notwendig und angezeigt ist.

Die PatientInnen können dem Wissen und Können der österreichischen Ärzteschaft vertrauen – auch was die Anwendung von Homöopathie betrifft. Qualifizierte homöopathische ÄrztInnen betrachten es als selbstverständlich, Erkrankungen erst diagnostisch abzuklären und gegebenenfalls auch schulmedizinische Behandlungen durchzuführen.

So wird die homöopathische Behandlung immer im Vordergrund stehen, von Fall zu Fall wird sie aber mit anderen Therapien kombiniert werden. Es ist auch möglich, Homöopathie bei schweren Erkrankungen (Krebs etc.) unterstützend zur Schulmedizin einzusetzen.

Bei der Erstreaktion werden die von Ihnen geschilderten Beschwerden kurz nach der Einnahme des verordneten Mittels zunächst schlimmer, bevor sie dann langsam besser werden. Diese Erstreaktion sollte nur wenige Stunden anhalten. Während dieser Zeit sollten keine weiteren Gaben des homöopathischen Mittels eingenommen werden.

Die oft befürchtete Erstreaktion tritt bei Weitem nicht immer auf. Bei einer gelungenen Behandlung ist der Gesundheitszustand nach Abklingen der Erstreaktion besser als vor Beginn der Behandlung.

Komplexmittel sind aus mehreren potenzierten Arzneien zusammengesetzte Mittel, die nicht nach homöopathischen Prinzipien, sondern nach Diagnosen zusammengestellt und verschrieben werden.

Komplexmittel können wohl wirksam sein, ihre Wirkung ist aber nicht im Sinne der Homöopathie vorhersehbar, weil ihrer Verordnung keine homöopathischen Gesetzmäßigkeiten (Ähnlichkeitsregel), sondern lediglich Erfahrungswerte zugrunde liegen.

Die meisten homöopathischen Fertigarzneimittel sind solche Komplexmittel. Sie werden von homöopathischen ÄrztInnen nur sehr selten verwendet, da eine individuelle Mittelwahl bessere Heilungserfolge verspricht und dem System der klassischen Homöopathie gerecht wird.

Konstitutionsmittel erfassen den/der PatientIn in möglichst umfassender Weise und unter besonderer Berücksichtigung seiner Individualität. Konstitutionsmittel werden vor allem bei chronischen Erkrankungen eingesetzt, es sind die Mittel für die Krankheit unter besonderer Berücksichtung der Person. Sie können ausschließlich nach gründlicher Anamnese und Repertorisation durch eine/n ausgebildete/n HomöopathIn ermittelt werden.

Durch die Gabe des passenden Mittels werden sich üblicherweise Vitalität und Belastbarkeit des/der PatientIn erhöhen, das Konstitutionsmittel bewirkt eine Stärkung der Abwehrkräfte und verbessert das Allgemeinbefinden.

Konstitutionsmittel werden meist in hohen Potenzen verabreicht, die Häufigkeit der Mittelgabe richtet sich nach der Reaktion und dem Krankheitsverlauf des/der PatientIn.

Viele Naturheilverfahren können als wirksame Therapiemaßnahmen das Erscheinungsbild einer Krankheit beeinflussen. Wenn Sie also bereits eine homöopathische Behandlung begonnen haben, sollten die ergänzenden Naturheilverfahren sorgfältig ausgewählt und mit dem/der homöopathischen ÄrztIn besprochen und abgestimmt werden. So werden bei Schnupfen häufig verwendete Kampferpräparate homöopathische Mittel überlagern und unwirksam machen. Auch Wadenwickel oder so genannte „Essigpatscherl“ sollten nicht bei jedem noch so geringen Fieber angewendet werden, da das Fieber eine wichtige Heilfunktion hat.

Für bereits in Behandlung stehende PatientInnen besteht in Oberösterreich ein telefonischer Bereitschaftsdienst. Details finden Sie hier.

Wenn Sie sich unsicher fühlen oder sich die Beschwerden nicht bessern bzw. sogar verschlechtern, konsultieren Sie bitte einen diensthabenden Arzt, den Notarzt oder das nächstgelegene Krankenhaus.

Die Kosten für eine Erstanamnese betragen zwischen 120-250 Euro. Folgetermine sind – je nach aufgewendeter Zeit – günstiger. Manche ÄrztInnen verrechnen für Mütter in Karenz oder kinderreiche Familien reduzierte Tarife. Bitte fragen Sie daher vorher telefonisch nach den zu erwartenden Kosten!

Viele homöopathische ÄrztInnen sind WahlärztInnen. Die Honorarnote von WahlärztInnen kann man quartalsweise einreichen und erhält dann einen (allerdings kleinen) Teil der Kosten rückerstattet. Homöopathische Arzneien werden nicht von der Krankenkasse bezahlt, sind aber kostengünstig, weil man mit den Globuli sehr lange auskommt.

Homöopathische Heilmittel sind unbeschränkt haltbar, sofern sie richtig aufbewahrt werden. Die Mittel sollten nie der prallen Sonne oder Hitze über 40 Grad ausgesetzt und müssen auch vor Feuchtigkeit geschützt aufbewahrt werden.

Homöopathische Arzneien, besonders aber Mittel auf Wasser/Alkoholbasis sollten nicht neben Mobilfunkgeräten (Handys) oder der Mikrowelle aufbewahrt werden, da diese die Wirksamkeit beeinträchtigen können.

In der klassischen Homöopathie wird nur ein Mittel für alle Beschwerden des Patienten verabreicht.

Vor und nach der Einnahme des Mittels sollten Sie 10 Minuten nicht rauchen, essen oder trinken.
Nehmen Sie das Medikament bitte auch nie direkt nach dem Zähneputzen ein.

Wenn Sie Arzneien einnehmen, verzichten Sie bitte auf gleichzeitige Anwendungen von Kampfer, ätherischen Ölen und den Genuss von Kaffee. Diese können die Wirkung der homöopathischen Arzneimittel aufheben oder erheblich schwächen.

Die Österreichische Gesellschaft für Homöopathische Medizin hat für Sie verschiedene Hausapotheken zusammengestellt. Sie können sich diese Arzneien rezeptfrei in Ihrer Apotheke besorgen und sie dann auf Anweisung Ihres Arztes einnehmen. Viele Apotheken bieten auch fertige homöopathische Hausapotheken an.

Hausapotheke mit 30 Mitteln (Download 72,7 KB)

Reiseapotheke (Download 53,7 KB)

Kinderapotheke (Download 67,1 KB)

Grippeapotheke (Download 41,1, KB)
Anwendungshinweise: Je akuter ein Krankheitszustand ist, desto häufiger geben Sie die Arznei.

Eine Arznei in der Potenz D12 können Sie bis zu 3x täglich 5 Globuli nehmen, eine Arznei in D30 bei Fieber bis zu 2x täglich, sonst etwa jeden 2.Tag oder 2x pro Woche.
Manchmal wird es notwendig sein, die Arznei in Wasser aufzulösen – darüber werden Sie vom homöopathischen Arzt informiert werden.
Für chronische Erkrankungen werden häufig hohe Potenzen verordnet, die Sie dann nach Anweisung einnehmen.

Die Arzneien sollen bei Zimmertemperatur gelagert, direkte Sonnenbestrahlung oder Erwärmung über 40 Grad sollte vermieden werden. Homöopathische Arzneien sind sehr lange haltbar.

Ihr Arzt/Ihre Ärztin wird – vor allem im ersten Anamnesegespräch sehr viele Themenbereiche anschneiden. So ist es günstig, sich ein wenig auf das Gespräch vorzubereiten.

Für eine akute Krankheit beobachten und notieren Sie folgende Details: Art und Häufigkeit der Beschwerden, wenn Fieber besteht – Höhe und Dauer des Fiebers, Hautfarbe, Schweiß, Schlafrhythmus, ev. Auslöser (Wetterwechsel, Schock, Kältereiz etc.) Schmerzbereiche, (fehlender) Appetit bzw. Durst, Allgemeinzustand ( Energie, Verdauung, Harn, Atmung, Menstruation, etc.), psychische Befindlichkeit (Ärger, Angst, Trauer, Mutlosigkeit etc.). Auch bereits durchgemachte Erkrankungen, vorangegangene Impfungen etc. sind von Bedeutung.

Besteht Ihre Erkrankung bereits länger, wird noch mehr Wert auf die genaue Beschreibung Ihrer Person, Ihrer Charaktereigenschaften gelegt.

Das erste Gespräch mit dem/der homöopathischen Arzt/Ärztin wird mindestens 60 Minuten, manchmal länger dauern. Ihr Arzt/Ihre Ärztin möchte ein möglichst genaues Bild von Ihnen bekommen und wird Ihnen sehr genau zuhören.

Bitte sprechen Sie mit ihr/ihm über:

  • Ihre körperlichen Beschwerden und Krankheiten (jetzt und früher)
  • Ihre psychische Befindlichkeit (Ängste, Sorgen, Lebensgrundsätze)
  • Ihre Familienanamnese ( häufige oder schwere Krankheiten in der Familie)
  • Ihr soziales Umfeld (Arbeitssituation, berufliche oder private Stressbelastung)
  • Ihre Biographie (Geschwister, Kinder, Partner, Berufstätigkeit etc.)

Wichtig: Es gibt nichts Unwichtiges oder Falsches! Wenn Sie etwas erzählen möchten, tun Sie es. Ihr Arzt/Ihre Ärztin wird sich die Zeit für Sie nehmen! Durch dieses umfassende Gespräch gewinnt der Arzt/die Ärztin ein genaues individuelles Bild, für das nun eine Ähnlichkeitsbeziehung zu einer Arznei gefunden werden kann.

Manchmal gelingt es auch nicht gleich, die passende Arznei zu finden, besonders dann, wenn doch noch wichtige Informationen der PatientInnen fehlen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie entweder sofort eine Arznei oder ein Rezept dafür, das Sie in jeder Apotheke bestellen können. Viele Apotheken haben die wichtigsten Arzneien lagernd.

Ihr Arzt/Ihre Ärztin wird Sie bitten, eventuelle Arzneireaktionen zu melden. Nach einer vereinbarten Zeit wird (meist per Telefon) der Erfolg der Arzneimittelgabe besprochen. Die weiteren Behandlungen hängen von der Erkrankungsart und der Befindlichkeit des Patienten/der Patientin ab.

Für ÄrztInnen

Über 3.700 Studien und Experimente untersuchen die Wirkungen homöopathischer Arzneimittel (Stand: 2016).

Die Erfolgsrate klinischer Studien zu Einsatz und Wirkung homöopathischer Arzneien ist mit jener von Studien zu konventionellen Medikamenten vergleichbar. Experimentelle Studien zeigen bis 90 Prozent positive Ergebnisse.

Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie WissHom hat am 27. Mai 2016 einen 60-seitigen Forschungsreader veröffentlicht. Dieser belegt die Wirksamkeit der Homöopathie wie folgt:

  • Metaanalysen zeigen überwiegend statistisch signifikante Ergebnisse im Vergleich mit Placebo
  • Die spezifische Wirkung homöopathischer Arzeneien ist durch Metaanlysen, placebokontrollierten Studien und hochwertige experimentelle Grundlagenforschung beleget
  • Placebovergleich: Hochqualitative randomisierte, kontrollierte klinische Studien mit Hochpotenzen belegen die Überlegenheit der klassischen Homöopathie im Vergleich mit Placebo
  • Der therapeutischer Nutzen wird mittels klinischer Forschungsdaten belegt
  • Versorgungsforschung: Homöopathie unter Praxisbedingungen verbessert Symptome klinisch relevant und somit auch die Lebensqualität. Die Erfolgsraten sind mit jenen konventioneller Methoden vergleichbar. Allerdings treten bei der Behandlung mit homöopathischen Arzneien weniger (oder gar keine) Nebenwirkungen auf.

Quelle:

Pichler, Erfried (Hg) (2017) : Homöopathie. Medizin der feinen Unterschiede. S. 43. Wien: Verlagshaus der Ärzte GmbH.

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Wie in der herkömmlichen Medizin gibt es auch in der homöopathischen Medizin verschiedene Behandlungsmethoden:

  • Klassische Homöopathie/ Homöopathie nach Hahnemann: die Klassische Homöopathie stellt die wirksamste und zuverlässigste homöopathische Methode dar. Damit können ernste körperliche, psychische und psychosomatische Erkrankungen behandelt und häufig bleibend geheilt werden.
  • Klinische Homöopathie: abgekürzte, pragmatische Methoden orientieren sich an den Symptomen oder an der klinischen Diagnose. Es werden homöopathische Arzneimittel verabreicht, die bei typischen Krankheitszuständen bewährt sind („bewährte Indikationen“).
  • Veterinär-Homöopathie: Homöopathie ist auch auch bei Groß- und Kleintieren wirksam. Homöopathische Arzneien werden in der Einzeltierbehandlung oder zur Akutbehandlung und Prophylaxe in landwirtschaftlichen Tierbeständen genutzt. Tiere reagieren rasch auf homöopathische Hochpotenzen. Durch genaue Beobachtung des Krankheitsbildes bzw. auffälliger Verhaltensänderung seit der Erkrankung und Besonderheiten des Tieres (konstitutionelle Aspekte) im Vergleich zu anderen Tieren wird das individuelle Symptomenmuster erfasst, um ein passendes homöopathisches Mittel zu verordnen.
  • Komplexmittel: Bei der Komplexmittel-Methode werden mehrere homöopathische Arzneimittel miteinander kombiniert, die für bestimmte Zustände (z.B. Grippe) ein ergänzendes Wirkspektrum bieten. Sie werden wie konventionelle Medikamente nach Indikation oder Diagnose verordnet.

Quelle: Pichler, Erfried (Hg.) (2017): Homöopathie. Medizin der feinen Unterschiede. S. 30-31. Wien: Verlagshaus der Ärzte GmbH.

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Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind keine Impfgegner. Homöopathisch tätige Ärzt*innen haben dieselbe akademische und praktische Ausbildung durchlaufen wie alle unsere Kolleg*innen. Im Rahmen der Weiterbildung zum ÖÄK-Diplom Homöopathie ist das Thema Impfen kein Teil des Curriculums. Die Haltung des einzelnen Arztes/der einzelnen Ärztin bezüglich Impfungen ist somit unabhängig von seiner/ihrer homöopathischen Ausbildung. Dem in manchen Medien verbreiteten Vorurteil, dass homöopathische ÄrztInnen grundsätzlich Impfgegner sind, möchten wir hier dezidiert entgegen treten. Zum Kernbestand ärztlichen Handelns gehört auch die Präventivmedizin. Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen, um Infektionskrankheiten möglichst zu verhindern. Das gilt prinzipiell auch in Pandemie-Zeiten. Im Rahmen unserer besonderen Qualifikation sehen wir Krankheiten, Therapien und Impfungen im individuellen Kontext des Patienten. Darauf basierende individuelle Impfberatung versetzt Menschen in die Lage, ihre Impfentscheidung souverän, verantwortlich und faktenbasiert selbst zu treffen.

Die Aufklärung über Impfungen muss umfassend, sachlich und ergebnisoffen auf Basis objektiver Informationen erfolgen. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind sich der besonderen Anforderungen an Qualität und Umfang einer verantwortungsvollen Aufklärung über Ziele und Risiken einer Impfung bewusst. Impfungen sind – juristisch betrachtet – Eingriffe in die körperliche Integrität, die nur dann straffrei sind, wenn Patient*innen bzw. bei Kindern deren Eltern nach umfassender Aufklärung eingewilligt haben. Dem hohen Wert der Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit ist jede öffentliche Empfehlung untergeordnet.

Impfempfehlungen, wie sie im jährlichen Impfplan des Nationalen Impfgremiums herausgegeben werden, sind Leitlinien, die entsprechend individueller Besonderheiten (Konstitution, Vorerkrankungen, bestehende Krankheiten) im Einzelfall angepasst werden müssen. Nur so lassen sich gesellschaftliche Erfordernisse (Verhinderung von Ansteckungen durch hohe Impfraten) und Persönlichkeitsrechte (Erhalt der eigenen Gesundheit) miteinander vereinbaren.

Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen von Impfungen oder nachfolgende gesundheitliche Beeinträchtigungen (AEFI, „adverse events following immunization“) müssen in jedem Fall vorurteilsfrei dokumentiert, an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet und wissenschaftlich nachverfolgt werden.

Es gibt keine „homöopathischen Impfungen! Homöopathische Arzneien können keine nachweisbare Immunität hervorrufen. Anderslautende Aussagen oder Empfehlungen lehnen wir strikt ab. Homöopathisch tätige Ärzt*innen tragen in Fällen von Epidemien oder einer Pandemie allgemeine öffentliche Schutzmaßnahmen mit. Zusätzlich können homöopathische Arzneien unter Berücksichtigung konstitutioneller Aspekte und aktueller Symptome zur Stärkung des Immunsystems beitragen und so den individuellen Krankheitsverlauf günstig beeinflussen.

Die ÖGHM und ihre ärztlichen Mitglieder bekennen sich zu einer Integrativen Medizin, die konventionelle Diagnose- und Behandlungsstrategien ebenso berücksichtigt wie komplementäre Therapieansätze. Im Zentrum der Bemühungen steht bei immer die Gesundheit und Therapiesicherheit der Patient*innen. Das betrifft vorbeugende und heilende Ansätze in gleicher Weise. Die Kooperationmit ärztlichen Kolleg*innen  und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe ist für homöopathisch tätige Ärzt*innen selbstverständliche Praxis. In Zeiten der Pandemie oder anderer großer gesundheitspolitischer Herausforderungen besteht diese Bereitschaft zur Kooperation selbstverständlich auch im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens, sofern gute Gründe und politische Legitimation bestehen. Wir sind uns unserer ärztlichen Verantwortung bewusst und stellen unsere spezielle Qualifikation selbstbewusst in den Dienst unserer Patient*innen und der Gesellschaft.

Schon Samuel Hahnemann, der Begründer der Homöopathie, stand der zu seiner Zeit entdeckten Pockenimpfung positiv gegenüber. Homöopathie und Impfungen schließen sich also keinesfalls aus.

Die ärztliche Homöopathie versteht sich in erster Linie als integrative Medizin. ÄrztInnen mit einem ÖÄK-Diplom für Homöopathie stellen konventionelle Medizin und Homöopathie nicht in einen Widerspruch, sondern praktizieren zum Wohl der Patienten ein Miteinander der Methoden.